Struktur
Aufsicht
Die Heimaufsicht wird durch das Amt für Volkschule und Sport (AVS) Graubünden sichergestellt. Das AVS erteilt die Betriebsbewilligung
Heiminterne Qualität
Folgende Instrumente dienen der internen Qualitätssicherung:
Grundlagenpapiere der pädagogischen Angebot der Stiftung Gott hilft
Strukturierte Informations- und Austausch Gefässe für Mitarbeitende
Erziehungsplanung, Erziehungscoaching
Stiftungsinterne Aufsicht und Begleitung
Vernetzung in Verbänden
Qualitätsentwicklung
Aufnahme
Der Aufenthalt wird bei der Aufnahme in gemeinsamer Absprache mit den Eltern und den Verantwortlichen der einweisenden Stellen geplant und durchgeführt.
Aufnahmeverfahren
telefonischer Erstkontakt
Besuch des Kindes, seiner Angehörigen, und der einweisenden Stelle im Schulheim.
Schnuppertage im Schulheim
Schriftliche Anmeldung
Aufnahmesitzung mit allen beteiligten Personen
Eintritt
Aufnahmebedingungen
- Aufnahmealter zwischen 6 und 13 Jahren. (auch später möglich wenn sich der Jugendliche auf das Angebot einlässt)
- Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt in der Regel 2 Jahre
- Sonderschulverfügung oder schriftliche Kostengutsprache
Kosten
Die Institution wird Hauptsächlich über die Beiträge der Kantone und über die Gemeindebeiträge der SchülerInnen finanziert. Die Eltern bezahlen pro Tag und Kind einen vereinbarten Beitrag.
Das Schulheim Zizers ist IVSE anerkannt und erfüllt deren Richtlinien