Schule und Wohnen für Kinder und Jugendliche

Struktur

Aufsicht

Die Heimaufsicht wird durch das Amt für Volkschule und Sport (AVS) Graubünden sichergestellt. Das AVS erteilt die Betriebsbewilligung

Heiminterne Qualität

Folgende Instrumente dienen der internen Qualitätssicherung:

Grundlagenpapiere der pädagogischen Angebot der Stiftung Gott hilft
Strukturierte Informations- und Austausch Gefässe für Mitarbeitende
Erziehungsplanung, Erziehungscoaching
Stiftungsinterne Aufsicht und Begleitung
Vernetzung in Verbänden
Qualitätsentwicklung

Aufnahme

Der Aufenthalt wird bei der Aufnahme in gemeinsamer Absprache mit den Eltern und den Verantwortlichen der einweisenden Stellen geplant und durchgeführt.
Aufnahmeverfahren
telefonischer Erstkontakt
Besuch des Kindes, seiner Angehörigen, und der einweisenden Stelle im Schulheim.
Schnuppertage im Schulheim
Schriftliche Anmeldung
Aufnahmesitzung mit allen beteiligten Personen
Eintritt

Aufnahmebedingungen

  • Aufnahmealter zwischen 6 und 13 Jahren. (auch später möglich wenn sich der Jugendliche auf das Angebot einlässt)
  • Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt in der Regel 2 Jahre
  • Sonderschulverfügung oder schriftliche Kostengutsprache

Kosten

Die Institution wird Hauptsächlich über die Beiträge der Kantone und über die Gemeindebeiträge der SchülerInnen finanziert. Die Eltern bezahlen pro Tag und Kind einen vereinbarten Beitrag.
Das Schulheim Zizers ist IVSE anerkannt und erfüllt deren Richtlinien