Daniel Rothenbühler
Institutionsleiter Schulheim Zizers
081 300 01 30
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Wir bieten ein Zuhause auf Zeit, wo die Kinder und Jugendlichen Geborgenheit und Sicherheit erfahren und sie sich zu selbstständigen und zufriedenen Persönlichkeiten entwickeln können. Der Einbezug der Eltern und einweisenden Behörden ist uns wichtig und für die Entwicklung des Kindes von zentraler Bedeutung.
Wir bieten 3 Wohngruppen mit Platz für 7 – 8 Kinder, eine Tagesgruppe mit 5-6 Plätzen und 3 Kleinklassen zur gezielten und individuellen Förderung der Kinder.
Das Schulheim Zizers ist ein vom Kanton Graubünden und der IVSE anerkanntes Sonderschulheim.
Kontaktieren Sie uns
Aufnahmeverfahren
Der Aufenthalt wird bei der Aufnahme in gemeinsamer Absprache mit den Eltern und den Verantwortlichen der einweisenden Stellen geplant und durchgeführt.
- telefonischer Erstkontakt
- Besuch des Kindes, seiner Angehörigen und der einweisenden Stelle im Schulheim.
- Schnuppertage im Schulheim
- Schriftliche Anmeldung
- Aufnahmesitzung mit allen beteiligten Personen
- Eintritt
Heiminterne Qualität
Folgende Instrumente dienen der internen Qualitätssicherung:
- Grundlagenpapiere der Pädagogischen Angebote der Stiftung Gott hilft
- Strukturierte Informations- und Austauschgefässe für Mitarbeitende
- Erziehungsplanung, Erziehungscoaching
- Stiftungsinterne Aufsicht und Begleitung
- Vernetzung in Verbänden
- Qualitätsentwicklung
Aufnahmebedingungen
- Aufnahmealter zwischen 6 und 13 Jahren. (auch später möglich wenn sich der / die Jugendliche auf das Angebot einlässt)
- Die Aufenthaltsdauer ist in der Regel längerfristig und wird mit allen beteiligten Personen abgesprochen und regelmässig überprüft
- Voraussetzung ist eine Sonderschulverfügung oder eine schriftliche Kostengutsprache
Kosten
Die Institution wird hauptsächlich über die Beiträge der Kantone und über die Gemeindebeiträge der Schüler, Schülerinnen finanziert. Die Eltern bezahlen pro Tag und Kind einen vereinbarten Beitrag.
Das Schulheim Zizers ist IVSE anerkannt und erfüllt deren Richtlinien.
Aufsicht
Die Heimaufsicht wird durch das Amt für Volkschule und Sport (AVS) Graubünden sichergestellt. Das AVS erteilt die Betriebsbewilligung.